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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Inland
- Geltungsbereich
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma f+s GmbH chemical and mechanical solutions, Monheimer Straße 2, 86650 Wemding („Verkäufer“) an den Vertragspartner des Verkäufers („Käufer“) auf Grund des zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
1.2 Anderslautende Bedingungen als diese AGB – soweit sie nicht in dem gesamten Angebot des Verkäufers festgelegt sind – gelten nicht. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
1.3 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
„Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers und die Präsentation im Internet stellen kein bindendes Angebot, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten. Dies kann per Email, Telefax, Telefon oder Post sowie in den Verkaufsräumen geschehen.
Mit der schriftlichen, fernmündlichen, online oder per Email erteilten Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. An dieses Angebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. Der Verkäufer wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung jedoch verbunden werden.
Der Verkäufer ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang anzunehmen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser Frist zustande.
Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst der rechtswirksam einbezogenen AGB per Email mit Vertragsabschluss zugesandt.
- Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise sind Festpreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Es handelt sich um Ab-holpreise ohne Verpackungs-, Versand- und Montagekosten soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Sind von den Parteien keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
3.3 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Änderungsvorbehalt
4.1 Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
4.2 Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
- Lieferfrist
5.1 Es gelten die vereinbarten Lieferfristen.
5.2 Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Ver-käufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
5.4. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
- Rücktritt
6.1 Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
6.2 Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, es wird Vorkasse geleistet.
- Abnahmeverzug
7.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff. 3. verlangen.
7.2 Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 20 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
- Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Ver-sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe an den Käufer über. Ist die Aufstellung vereinbart, erfolgt der Gefahrenübergang mit Beendigung der Aufstellung.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bei einer Veräußerung an Verbraucher bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Bei Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Ver-käufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Anteil der Sicherungs-rechte freigeben.
Vor Eigentumsübergang ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu verpfänden, sicherheitshalber zu übereignen oder mit sonstigen Rechten zu belasten.
9.2 Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
9.3 Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
- Aufstellung
Vereinbaren die Parteien zusätzlich zur Lieferung der Gegenstände deren Aufstellung, gelten folgende Bestimmungen:
11.1 Der Käufer wird auf seine Kosten übernehmen und rechtzeitig stellen:
11.1.1 alle für den Verkäufer branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge;
11.1.2 beim Aufstellungsort für die Aufbewahrung der Gegenstände der Lieferung, der Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume.
11.2 Vor Beginn der Aufstellarbeiten wird der Käufer die nötigen Angaben über den Zugang zum Aufstellungsort (Treppen, Rampen, deren Neigegrade, Aufzüge nebst Maximalbelastung etc.) sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen.
11.3 Vor Beginn der Aufstellung müssen alle Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungsort müssen geräumt sein.
11.4 Verzögert sich die Aufstellung durch nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände, wird der Käufer in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Personals des Verkäufers tragen.
11.5 Die Aufstellung gilt als erfolgt, wenn der Verkäufer deren Beendigung meldet oder wenn die Lieferung in Gebrauch genommen worden ist (entscheidend ist das frühere Ereignis).
- Sachmängel
12.1 Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
12.2 Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
12.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gem. Ziffer 13 dieser AGB. Bei nur unerheblichen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12.4. Die Sachmängelhaftung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit
Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
12.5 Sachmängelansprüche verjähren bei Kauf von neu hergestellten Sachen in 2 Jahren, beim Kauf nicht neu hergestellter Sachen (Ausstellungsstücke, gebrauchte Sachen usw.) in 12 Monaten. Die Frist beginnt jeweils ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleibt unberührt.
12.6 Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
12.7 Für Unternehmer gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB
- Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1.1 Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
13.1.2 Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
13.1.3 Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.2 Soweit die Haftung des Verkäufers gemäß 13. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, und sonstiger Erfüllungsgehilfen, nicht aber für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter.
13.3 Soweit dem Käufer gemäß 13. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfristen gemäß 12.5. Bei Vorsatz und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
13.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den Regelungen in 13. nicht verbunden.
- Geltendes Recht, Gerichtsstand
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, gilt diese Rechtswahl soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 (CISG) über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
14.2 Ist der Käufer Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird sodann durch eine entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Darunter fallen neben Name, Anschrift, Geburtsdatum auch die Daten der Bestellung. Alle diese Daten unterliegen nach dem BDSG und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einem besonderen Schutz, den der Verkäufer durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellt.
Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Käufer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.
Der Verkäufer gibt personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Eine Ausnahme gilt nur dort, wo dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlich ist (etwa beim Versand der Ware oder der Abwicklung der Bezahlung). Auch diese Daten werden vertraulich und entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Gemäß § 34 BDSG hat der Käufer das Recht auf Auskunft über die durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten.